HU-2016-07-19-2017-MwSt.-Aktionsplan-der-Europaische-Union-DE
Pierre Moscovici, der Kommissar zuständig für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, hat kürzlich über die Pläne der Europäischen Kommission informiert. Die EU–Kommission hat vor, ein neues, übersichtlicheres, weniger betrugsanfälliges und unternehmensfreundliches MwSt.-System vorzustellen. Der Aktionsplan fokussiert sich vor allem auf Modernisierung der MwSt.-Vorschriften und Förderung der fairen Marktbedingungen.
Hintergrund
Das System wurde ursprünglich zur Unterstützung des freien Warenverkehrs und des reibungslosen grenzüberschreitenden Handels entworfen, jedoch nach dem Aufstieg des digitalen Handels und stetiger weltweiten wirtschaftlichen Entwicklung muss das bisherige MwSt.-System modernisiert werden, um Steuervermeidung und Mehrwertsteuerbetrug, die wegen legislativer Lücken verursacht worden sind, zu vermindern.
Aus diesem Grund hat sich die EU-Kommission für Reform des MwSt.-Systems entschieden und hat sich schon längst dafür aktiv eingesetzt. Europäisches Parlament und Europäischer Rat vertreten in Bezug auf das MwSt.-System die gleiche Meinung, dass “jedes künftige Mehrwertsteuersystem auf dem Bestimmungslandprinzip basieren sollte, d. h. in dem die Gegenstände oder Dienstleistungen verbraucht werden.”
Das Hauptziel des Aktionsplans besteht in der Modernisierung von derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften, damit diese den Binnenmarkt besser fördern, mit der digitalen und mobilen Wirtschaft Schritt halten und Prinzipien des künftigen einheitlichen europäischen MwSt.-System bilden.
Aktionsplan und seine Bestandteile:
- Ein endgültiges EU-Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden Handel mit weniger Möglichkeiten für Betrug
Die EU-Kommission strebt danach, im Jahr 2017 einen Vorschlag zur Einführung endgültiger Vorschriften für einen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum vorzulegen. Lau diesen, würden grenzüberschreitende Umsätze wie bislang zu den im Bestimmungsmitgliedstaat geltenden Steuersätzen besteuert („Bestimmungslandprinzip“), doch die Steuererhebung würde nach und nach auf ein weniger betrugsanfälliges System umgestellt. Gleichzeitig soll ein EU-weites Webportal eingerichtet werden, das die Verwaltung und das Management der Steuererhebung sowohl für die Unternehmen als auch für die Mitgliedstaaten vereinfachen soll.
- Sofortige Maßnahmen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs im Rahmen der derzeitigen Vorschriften
- Mehr Autonomie der Mitgliedstaaten bei der Festsetzung der Mehrwertsteuersätze
Schätzungen zufolge könnte das künftige Mehrwertsteuersystem zu einer Verringerung des
grenzschreitenden Betrugs im Umfang von rund 40 Mrd. EUR (d. h. 80 %) pro Jahr führen.
In der Zukunft will die EU-Kommission weitere mehr nachvollziehbare Maßnahmen vorschlagen,
um derzeitig verwendete Instrumente der jeweiligen Mitgliedstaaten zu stärken.
Nach den derzeitigen Vorschriften müssen sich die Mitgliedstaaten bei der Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze oder des Nullsatzes an ein zuvor festgelegtes Verzeichnis von Gegenständen und Dienstleistungen halten. Die Kommission beabsichtigt daher die Regelung für die Mehrwertsteuersätze zu modernisieren und den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität einzuräumen. Dazu werden zwei Möglichkeiten vorgeschlagen:
- Der Mehrwertsteuernormalsatz von mindestens 15 % wird beizubehalten aber das Verzeichnis von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können, wird regelmäßig überprüft.
- Das Verzeichnis von Gegenständen und Dienstleistungen, die für ermäßigte Mehrwertsteuersätze in Frage kommen, abzuschaffen. Anstatt des Verzeichnisses werden zusätzliche Schutzmaßnahmen eingeführt, die Betrug und unlauteren Steuerwettbewerb verhindern.
Wichtig ist zu erwähnen, dass bei beiden Möglichkeiten die derzeit geltenden Nullsätze und ermäßigten Steuersätze beibehalten würden.
- Unterstützung für den elektronischen Geschäftsverkehr und für KMU
Das derzeitige Mehrwertsteuersystem für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr ist kompliziert, daher ist es für die Mitgliedstaaten schwierig, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Die Kommission will im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt bis Jahresende einen Rechtssetzungsvorschlag zur Modernisierung und Vereinfachung der MwSt. für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr vorlegen. Unter anderem soll damit sichergestellt werden, dass für elektronische Veröffentlichungen dieselben ermäßigten Steuersätze gelten wie für physische Veröffentlichungen. Dieser Vorschlag soll auch ein Paket zur Mehrwertsteuervereinfachung einschließen, das das Wachstum von KMU fördern und ihnen grenzüberschreitende Umsätze erleichtern soll.