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Es gibt mehrere Möglichkeiten für den Arbeitgeber, wenn es sich um die Arbeitsausübung von seiner polnischen Mitarbeiter in der Tschechischen Republik handelt. Entscheidend ist dabei, ob es sich um befristeten Arbeitsaufenthalt handelt oder nicht. Welche Möglichkeiten gibt es für den Arbeitgeber?
Eine Dienstreise ist die beste Wahl im Falle von kurzzeitigem Arbeitsaufenthalt in der Tschechischen Republik. Laut der EU-Richtlinien über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, entstehen keine besonderen Einschränkungen. Steuern und andere Verpflichtungen ergeben sich aus der polnischen Steuergesetzgebung.
Ausleihen von Mitarbeiter
Polnischer Mitarbeiter kann vom tschechischen Unternehmen (Partnergesellschaft des polnischen Unternehmens) ausgeliehen werden. Arbeitstätigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik dauert in der Regel länger (1-2 Jahre).
Wenn polnische Arbeitnehmer ihre Dienstleistungen in der Tschechischen Republik liefern (Dienstleistungen können an eine tschechische Partnergesellschaft oder an unabhängige Kunden zur Verfügung gestellt werden).
Wenn eine Betriebsstätte gegründet wird, oder ein Mitarbeiter auf dem Gebiet der Tschechischen Republik mehr als 183 Tage arbeitet, kann die Steuerpflicht entstehen. Der Arbeitnehmer wird dann verpflichtet, die tschechische Einkommensteuererklärung einzureichen.
Lokaler Vertrag wird empfohlen, wenn sich um einen dauerhaften Bedarf an dem polnischen Mitarbeiter auf dem Gebiet der Tschechischen Republik handelt. Was der Steuern und anderen Verpflichtungen betrifft, gelten die tschechischen Rechtsvorschriften.
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