Es gibt mehrere Möglichkeiten für den Arbeitgeber, wenn es sich um die Arbeitsausübung von seiner polnischen Mitarbeiter in der Tschechischen Republik handelt. Entscheidend ist dabei, ob es sich um befristeten Arbeitsaufenthalt handelt oder nicht. Welche Möglichkeiten gibt es für den Arbeitgeber?
Dienstreise
Eine Dienstreise ist die beste Wahl im Falle von kurzzeitigem Arbeitsaufenthalt in der Tschechischen Republik. Laut der EU-Richtlinien über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, entstehen keine besonderen Einschränkungen. Steuern und andere Verpflichtungen ergeben sich aus der polnischen Steuergesetzgebung.
Ausleihen von Mitarbeiter
Polnischer Mitarbeiter kann vom tschechischen Unternehmen (Partnergesellschaft des polnischen Unternehmens) ausgeliehen werden. Arbeitstätigkeit auf dem Gebiet der Tschechischen Republik dauert in der Regel länger (1-2 Jahre).
- Steuerverpflichtungen – Der Arbeitnehmer wird in der Tschechischen Republik besteuert. Das tschechische Unternehmen ist verpflichtet, Steuern von seinem Einkommen zu berechnen und abzuziehen.
- Sozial- und Krankenversicherung – Der Mitarbeiter kann weiterhin an die polnische Sozialversicherung und Krankenversicherung („SSHI“) auf Basis vom sogenannten A1-Zertifikat beitragen. Im Falle eines Auftrags bis zu 2 Jahren wird das A1-Zertifikat automatisch ausgestellt.
Erbringung von Dienstleistungen
Wenn polnische Arbeitnehmer ihre Dienstleistungen in der Tschechischen Republik liefern (Dienstleistungen können an eine tschechische Partnergesellschaft oder an unabhängige Kunden zur Verfügung gestellt werden).
- Steuerverpflichtungen – Falls die Dienstleistungen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik mehr als sechs Monaten erbracht werden, kann die polnische Firma eine Betriebsstätte in der Tschechischen Republik gründen. Danach soll sich die polnische Firma für Zwecke der körperschaftlichen Einkommensteuer registrieren und diese in der in Tschechien bezahlen.
Wenn eine Betriebsstätte gegründet wird, oder ein Mitarbeiter auf dem Gebiet der Tschechischen Republik mehr als 183 Tage arbeitet, kann die Steuerpflicht entstehen. Der Arbeitnehmer wird dann verpflichtet, die tschechische Einkommensteuererklärung einzureichen.
- Sozial- und Krankenversicherung – Der Mitarbeiter kann weiterhin an das polnische SSHI-System auf Basis vom A1-Zertifikat beitragen. Im Falle eines Auftrags bis zu 5 Jahren wird das A1-Zertifikatanforderung in der Regel genehmigt.
Lokaler Vertrag mit dem tschechischen Unternehmen
Lokaler Vertrag wird empfohlen, wenn sich um einen dauerhaften Bedarf an dem polnischen Mitarbeiter auf dem Gebiet der Tschechischen Republik handelt. Was der Steuern und anderen Verpflichtungen betrifft, gelten die tschechischen Rechtsvorschriften.