DE-NEWS-FLASH-Verrechnungspreise-in-der-Slowakei-DE
Wir möchten Sie auf die Novelle des Einkommensteuergesetzes aufmerksam machen, die ab dem 1. Januar 2017 in Kraft in der Slowakei treten wird und Neuerungen im Bereich von Verrechnungspreisen vorstellen wird.
Verschärfung der Sanktionen bei Verletzung der Prinzipen der unabhängigen Beziehung zwischen nahestehenden Personen
Steuerzahler, die mittels der Verrechnungspreise vorsätzlich die Steuerbemessungsgrundlage mindern oder die Steuerverlust erhöhen, werden stärker sanktioniert.
In diesem Fall sollten doppelte Sanktionen angewendet werden. Jedoch, wenn der Steuerzahler den Fehler erkannt und die Steuerdifferenz begleicht, werden die doppelte Sanktionen nicht angewendet.
Diese verschärften Regeln werden bei Steuerprüfungen angewendet, deren Anfang nach 31.12.2016 wird.
Geänderte Gebühren bei APA
Seit dem 1.1.2017 wird sich auch die Höhe der Gebühren bei APA (Vorabverständigungsverfahren) in der Slowakei ändern.
Die Gebühren werden sich nicht mehr vom Wert der Transaktion abwickeln, sondern werden wie folgend festgesetzt:
- für unilaterale APA: 10 000 EUR,
- für multilaterale APA: 30 000 EUR.
Hiermit werden die Problemen in Praxis bezüglich der Bestimmung des Wertes der Business-Transaktion beseitigt.