Auch dieses Jahr dürfen wir die Jahresende Steuervorauszahlung Ergänzung Verpflichtung nicht vergessen. Die Steuerzahler sind verpflichtet die im Laufe des Jahres bezahlte Vorauszahlungen in Bezug auf bestimmte Steuerarten bis 20. Dezember auf den erwarteten Steuerbetrag zu ergänzen. Werfen wir einen Blick, was Sie beachten sollen um die Ergänzung Verpflichtung zu erfüllen.
Steuern, die unter der Ergänzung Verpflichtung fallen
Unternehmen sind verpflichtet die Steuervorauszahlungen des Jahres auf die erwartete Jahressteuer in Bezug auf bestimmte Steuerarten bis zum 20. Dezember zu ergenzen.
Die Ergänzung Verpflichtung entsteht in Verbindung mit den folgenden Steuerarten:
- Körperschaftssteuer,
- Innovationsbeitrag,
- Gewerbesteuer,
- Einkommensteuer der Energieversorger,
- Werbeabgabe,
- Vereinfachte Gewerbesteuer.
Diese Zusammenfassung beinhaltet nicht die Regeln der Steuervorauszahlung Ergänzung des vereinfachte Gewerbesteuer.
Für Gesellschaften mit einem Geschäftsjahr, das vom Kalenderjahr abweicht, gilt die Frist für die Ergänzung der Steuervorauszahlungen auf die erwartete Jahressteuerbetrag, der 20. Tag des letzten Monats des gewählten Geschäftsjahres.
Steuervorauszahlung Ergänzung Verpflichtung im Zusammenhang mit dem Körperschaftsteuer
Steuerbezahler, die zur Ergänzung der Steuervorauszahlungen verpflichtet sind
Gesellschaften mit doppelter Buchführung, und deren Nettoumsatz des vorigen Jahres 100 Millionen HUF überstieg, sollen ihre Steuervorauszahlungen auf den erwarteten Jahressteuerbetrag ergänzen.
Es gibt keine Steuervorauszahlung Ergänzungspflicht in den folgenden Fallen:
- wo der Nettoumsatz des vorigen Jahres 100 Millionen HUF nicht erreicht hat;
- im Falle der Kündigung des Steuerzahler und wenn die Steuererklärung aufgrund der Beendigung der Registergericht eingereicht wurde;
- für spezielle Steuerbezahler, die im Körperschaftsteuergesetz aufgeführt sind (gemeinnützige Unternehmensverbände, Wasserwirtschaftsverbände, Gründungen, Vereine, religiöse Rechtspersonen usw.);
- Unternehme mit einfacher Buchführung;
- Steuerzahler, die im laufendem Jahr gegründet wurden, da in ihrem Falle der Nettoumsatz des vorigen Jahres nicht interpretiert werden kann.
Frist für Erfüllung der Steuervorauszahlung Ergänzung
Fälligkeitsdatum der Zahlung und Einreichen der Steuererklärung über die Ergänzung Verpflichtung ist der 20. Tag des letzten Monats des Geschäftsjahres. (Für Steuerzahler, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, bedeutet das den 20. Dezember).
Steuerzahler, die zur Steuervorauszahlung Ergänzung verpflichtet sind, sollen die Steuervorauszahlung des letzen Monats oder Vierteljahres zusammen mit der Zahlung der Steuervorauszahlung Ergänzung erfüllen.
Steuererklärung und Bezahlung der Steuervorauszahlung Ergänzung
Die Summe der Steuervorauszahlung Ergänzung soll zum Steuerbehörde eingereicht werden. Im Jahr 2015 die Steuererklärung Nummer 1501 sollte für diesen Zweck benutzt werden, Linie 15 an der Seite 1501-01 soll den berechneten Betrag enthalten.
Bitte beachten Sie, dass der Betrag der Steuervorauszahlung Ergänzung, die in der Erklärung angegeben ist und die bezahlende Summe abweichen kann. Der Grund der Unterschied ist dass in der Erklärung die Abweichung zwischen für das Geschäftsjahr berechnete Steuerplicht und der im Laufe des Jahres erklärten Steuervorauszahlungen angegeben ist, bis die zahlende Summe der Unterschied des erwarteten Betrages des geschuldeten Steuers und die bereits für das Steuerjahr gezahlte Steuervorauszahlungen ist.
Die Steuererklärung sollte selbst dann eingereicht werden, wenn es keine Ergänzung Haftung gibt, da die Steuervorauszahlungendes Jahres den Betrag von der erwarteten jährlichen Steuerbetrag überschreiten (wenn der Steuerzahler zur Steuervorauszahlung Ergänzungverpflichtet ist).
Steuervorauszahlung Ergänzung in Verbindung mit der Innovationsbeitrag
Im Gegensatz zu dem Körperschaftsteuer, um zu entscheiden, ob der Steuerzahler Innovationsbeitrag Ergänzung Verpflichtung hat, braucht man die Nettoverkaufserlöse des vorigen Jahres nicht in Betracht zu nehmen.
Jedes Unternehmen, das Innovationsbeitrag Zahlungsverpflichtung hat, soll auch die Ergänzung der Vorauszahlungen am Ende des Jahres bezahlen.
Die Frist für die Ergänzung is die gleiche wie im Falle des Körperschaftsteuers, solchermaßen muss die Steuererklärung und die Zahlungspflicht bis zum 20. Tag des letzten Monats des Steuerjahres erfüllt werden.
Steuererklärung Nummer 1501 soll benutzt werden, Linie 17 an der Seite 1501-01 soll den Betrag der Ergänzung enthalten.
Steuervorauszahlung Ergänzung in Bezug auf den Gewerbesteuer
Gesellschaften, die einen Steuervorauszahlung Ergänzungspflicht in Verbindung mit der Körperschaftsteuer haben, haben dieselbe Verpflichtung im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer.
Der Fälligkeitsdatum für Erfüllung der Steuererklärung und Steuervorauszahlung Ergänzung ist gleich mit der Frist der Körperschaftsteuer Ergänzung, nämlich der 20. Tag des letzen Monats des Steuerjahres.
Entgegen der Körperschaftsteuer die Steuererklärung über der Gewerbesteuervorauszahlung Ergänzung soll zur Gemeindeverwaltung eingereicht werden, an deren Kompetenzbereich das Unternehmen seinen Geschäftstätigkeit führt. Sollte die Gesellschaft am Kompetenzbereich mehrerer Gemeindeverwaltungen tätig sein, soll ihre Besteuerungsgrundlage zwischen den Gemeindeverwaltungen geteilt werden, nach den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren.
Steuervorauszahlung Ergänzung in Verbindung mit der Einkommensteuer der Energieversorger
Energieversorger, deren Nettoverkaufserlöse des vorigen Jahres 50 Millionen HUF erreicht hat, sind verpflichtet für Steuervorauszahlung Ergänzung in Bezug auf den Einkommensteuer der Energieversorger.
Der Stichtag der Erfüllung der Jahresvorauszahlung Ergänzung ist auch bei diesem Steuerart der 20. Tag des letzten Monats des Geschäftsjahres. Steuererklärung Nummer 1501 ist zu benutzen, Linie 16 an der Seite 1501-01 soll den Betrag der Ergänzung enthalten.
Steuervorauszahlung Ergänzung für Werbeabgabe
Die letzte Jahr eingeführte Werbeabgabe Gesetz enthält auch die Vorschrift der Ergänzung der Steuervorauszahlungen.
Zwei Arten von Steuerpflichtigen sind nach dem Gesetz unterschieden: der Herausgeber der Werbung und der Kunde (der die Werbung bestellt hat). Nur der Herausgeber hat Steuervorauszahlung Ergänzungspflicht.
Der Frist der Steuererklärung der Steuervorauszahlung Ergänzung und Bezahlung ist auch bei dieser Steuerart der 20. Tag des letzten Monats. Die Erklärung soll an der Steuererklärung Nummer 1594 eigereicht werden, der Betrag der Ergänzung soll in Linie 30 an der Seite 1594-01 aufgeführt werden.
Nach dem Gesetz, der Herausgeber der Werbung, dessen Besteuerungsgrundlage 100 Millionen HUF nicht erreicht, soll einen Steuersatz von 0% benutzten, und ist befreit von Ergänzungsverpflichtung (er braucht keine Steuererklärung mit Null-Daten einzureichen).
Sanktion bei Nichtbestehen der Steuervorauszahlung Ergänzung Verpflichtung
Sollte der Steuerzahler bis den oben genannten Termin die Ergänzung Verpflichtung nicht erfüllen, der Steueramt hat das Recht Versäumnisbußgeld zu verhängen. Da es nicht erwartet werden kann dass der Steuerzahler die genaue Höhe der erwartenden Steuer vor dem Ende des Geschäftsjahres berechnet, daher erlaubt das Gesetz eine „Fehlermarge” von 10%. Demnach sollte der Betrag der im voraus bezahlten Steuer mindestens auf 90% des erwarteten Steuerbetrages ergänzt werden, um die Strafe zu vermeiden.
Der Betrag der Versäumnisbußgeld ist 20% der Differenz zwischen 90% des Jahressteuerschuld und der Gesamtbetrag der Vorauszahlungen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, würden Sie Hilfe benötigen oder wünschen jemand der die Ergänzung Berechnung Ihres Unternehmens herstellt, würden wir uns freuen, Ihnen zu helfen.