Die Regierung hat die Erweiterung des lokalen Reverse Charge Mechanismus auf neue Arten von ausgewählten Rohstoffen genehmigt. Mit Wirkung vom 1. Juli 2015 ist die Steuerschuldnerschaft auf alle Getreide und technische Nutzpflanzen anzuwenden, darunter Ölsaaten, als unter den Zolltarifnummern in Kapitel 10 und 12 angegeben, die gleichzeitig der Definition der zuständigen Regierungsverordnung entsprechen (z.B. Weizen, Roggen, Gerste, Buchweizen, Hirse, Hafer, Reis, Sonnenblumenkerne, Leinsamen und Sesam und Samen von bestimmten Kräutern, Sojabohnen, etc).
Der Reverse Charge Mechanismus gilt nur, wenn der Gesamtbetrag der Steuerbemessungsgrundlage aller gelieferten ausgewählten Rohstoffe die Grenze von 100.000 CZK überschreitet.
Die Anwendung des Reverse Charge Verfahrens ist nur im Fall anwendbar, wenn der Ort der steuerbaren Leistung in der Tschechischen Republik ist und die Lieferung zwischen Mehrwertsteuerzahlern realisiert ist.
Die Umkehr der lokalen Steuerschuldnerschaft bei Zuckerrüben gilt ab 1. September 2015.