Durch eine neue Verordnung wird die Regulierung des Wirtschaftsministeriums Nr. 23/2014 (VI.30.) über die Identifizierung der Rechnungen und Quittungen durch eine Steuerverwaltung, und die Steueramtliche Kontrolle der elektronisch erhaltene Rechnungen ab dem 1. Januar 2016 erweitert, wonach die durch den Steuerzahler verwendete Fakturierung-Programme eine neue obligatorische Datenexportfunktion erhalten sollen. Wir möchten die bezogene Informationen in unserem Rundschreiben vorstellen.
Neue Regelung ab dem 1. Januar 2016
Die Regeln der Fakturierung sind durch die Regulierung des Wirtschaftsministeriums Nr. 23/2014 (VI.30.) über die Identifizierung der Rechnungen und Quittungen durch eine Steuerverwaltung, und die Steueramtliche Kontrolle der elektronisch erhaltene Rechnungen bestimmt. Eine neue Verordnung im Zusammenhang mit den Fakturierung-Programme wird ab dem 1. Januar 2016 eingeführt, die die Fakturierung-Programme der Steuerzahler entsprechen müssen. Der Ziel der Änderung is die Vereinheitlichung und die Vereinfacherung des Datendienstes für den Steueramt.
Laut der Modifikation alle Fakturierung-Programme müssen mit eine neue Datenexportfunktion erweitert werden, dessen Benennung durch die Regelung eindeutig festgelegt ist. Dementsprechend soll die neue Funktion mit dem Namen „adóhatósági ellenőrzési adatszolgáltatás” (steueramtliche Kontrolle von Daten) entworfen werden. Eine andere Benennung darf durch die Programmentwicklung nicht verwendet werden. Die Vorschriften der Inhalt und formale Struktur sind in der 2. und 3. Beilage der Regulierung bestimmt, die strikt einzuhalten sind.
Begriffsbestimmung der Fakturierung-Programme
Die Regulierung qualifiziert als Fakturierung- Programme alle Computerprogramme, Programmfunktionen, Programm-Module und online Fakturierung-Systeme die für Ausstellung von Rechnungen geeignet sind. Entsprechend der Begriffsbestimmung die Programmentwicklung von allen Programme die fähig sind Rechnungen auszustellen ist notwendig, um die Einhaltung der neuen Regel zu gewährleisten.
Steueramtliche Kontrolle von Daten
Mit dem Programmstart der neuen Funktion wird es möglich die Dateien der in einem bestimmten Zeitperiode ausgestellten Rechnungen aus dem System zu exportieren. Die Regulierung legt zwei Kriterien fest, denen gemäß die Daten abgefragt werden können. Anhand des einen Kriteriums wird es möglich die Daten der ausfertigten Rechnungen durch die Eingabe des Zeitraums (Jahr, Monat, Tag) abzufragen. Der andere Kriterium ist für die Datenabfrage nach den Rechnungsnummern (durch die Eingabe der ersten und letzten Nummer) verantwortlich Obwohl die obenerwähnte Regulierung ab dem 1. Januar 2016 gültig ist, ist es wichtig die Steuerer aufmerksam zu machen, dass sie sich schon jetzt um die Bestellung der Programmentwicklung beschäftigen sollen, damit ihr Fakturieirung-Programm die neue Regelung am Datum des Inkrafttretens erfüllt.
Wir möchten betonen, dass die neue Regel alle Mehrwertsteuerzahler betrifft, die eine ungarische Steuernummer besitzen, unabhängig davon, ob sie über einen Sitz in Ungarn verfügen.