Bankwesen
Die Nationalbank Ukraine hat ihr Verbot über Darlehen von ausländischer Währung aufgehoben. Juristische Personen und Einzelunternehmer sind jetzt berechtigt, sich das Geld in ausländischen Währung zu ausleihen wie es in dem Beschluss Nr. 557 der Nationalbank Ukraine angeführt ist und welcher am 11. September 2014 in Kraft getreten ist. Das heißt die erwähnten Subjekte können um Darlehen in ausländischer Währung beantragen nicht nur zum Zweck der Zahlung ihrer ausländischen Verpflichtungen, sondern auch für Nutzen auf dem lokalen Markt.
Ausländische ökonomische Aktivitäten (Transferpricing)
Finanzamte haben zwei Fälle spezifiziert, bei welchen kontrollierte Transaktionen im Bezug mit nicht standarten Vertragsparteien spezifiziert sind und zwar Zweigniederlassungen und Subjekte von Jointventure Verträge.
Andere Neuigkeiten
Am 12. September 2014 kam das ukrainische Sanktionsgesetz (Nr. 1644- VII/08.14.2014) in Kraft.
Gemäß diesem Gesetz, dem nationalen Gremium der Sicherheit wurde das Recht erteilt, die Forderungen voll oder teilweise zu blockieren, die Geschäftstransaktionen zu beschränken, Lauf von Geldmittel, Flüge und Transport durch das Territorium der Ukraine zu stoppen, sowie auch der Senkung von Investitionen vorzubeugen, Implementierung von ökonomischen und finanziellen Verpflichtungen abzulegen und die Lizenzen zu canceln. Sanktionen können auch in dem Feld von Wissenschaft, Kultur, Sport, Visen –Regime erteilt werden. Das Gesetz als solches spezifiziert 25 Typen von Sanktionen.