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Novelle des tschechischen Arbeitsgesetzbuches – mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 | News Flash

15 Dez 2015

CZ-2015-12-14-Novelle-des-tschechisch-n-Arbeitsgeset-buches-DE

Novelle des tschechischen Arbeitsgesetzbuches - mit Wirkung zum 1. Oktober 2015

Tschechisches  Arbeitsgesetzbuch wurde auch in diesem Jahr novelliert, die Änderungen traten am 1. 10. 2015 in Kraft. Wir bringen Ihnen einen Überblick der wichtigsten Änderungen, die sich aus dieser Novelle ergeben.

Entschädigung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Durch die Novelle des Arbeitsgesetzbuches gehört die Anpassung der Entschädigungen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheitenzum Teil elf des Arbeitsgesetzbuches (bis zum 1. Oktober 2015 vorübergehend in den Übergangsbestimmungen des Arbeitsgesetzbuches enthalten) und bisher wirkungsloses Gesetz Nr. 266/2006 Slg. über Unfallversicherung von Arbeitsnehmer wurde aufgehoben.

Die Höhe des Schadenersatzes und sozialer Beeinträchtigung wird also nicht mehr anhand der Tabelle und Punktauswertung bestimmt, die in der Verordnung festgesetzt wurde, was auch für die Mitarbeiter nachteilig war. Dieses System wurde im Oktober  2015 durch für die Mitarbeiter vorteilhaftere Verordnung ersetzt.  Neue Höhe der Entschädigung ist  deshalb vielfach höher.

Entschädigung der Hinterbliebenen

Aktuell haben den  Anspruch auf eine einmalige Entschädigung zusätzlich zum hinterbliebenen Ehepartner, unterhaltsberechtigten Kinder und Eltern, auch eingetragene Lebenspartner, unter der Voraussetzung, dass sie mit dem Verstorbenen im gleichen Haushalt lebten.

Sachschaden

Nach wie vor gilt, dass der Mitarbeiter dem Arbeitgeber den Schaden an seinem Hab innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag wenn er sich von dem Schaden erfuhr, anzumelden muss. Neu aber wird es sich  nicht um ungerechtfertigte Bereicherung handeln, wenn der Arbeitgeber, trotz des Scheiterns der damaligen  Zeit, den Arbeitnehmer entschädigt.  Der Arbeitgeber hat im solchen Fall keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Entschädigung.

Kündigung der Vereinbarung über die Durchführung von Arbeit

Novelliertes Arbeitsgesetzbuch bringt eine ausdrückliche Bestimmung der Kündigung einer Vereinbarung über die Durchführung von Arbeit (bisher wurde nur Kündigung des Vertrags über eine Arbeitstätigkeit bestimmt). Sowohl Vereinbarung  über die Durchführung von Arbeit als auch Vertrag über eine Arbeitstätigkeit können durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Kündigungsfrist von 15 Tagen oder sofort gekündigt werden.

Weitere Änderungen

Neu ist auch, dass im Falle der Vereinbarung vom ungerechten Lohn für den Mitarbeiter, wird dieses Lohn automatisch ungültig. Es gibt also kein Grund, die Nichtigkeit vor Gericht zu berufen.

Durch diese Novelle wurde die Terminologie des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Arbeitsgesetzbuchs vereinheitlicht.   Z.B. „Vorsorgeuntersuchung“ wurde durch „Arbeitsärztliche Untersuchung“, „Schadenersatz“  durch “ Ersatz der immateriellen und materiellen Schäden“, „Vermeidung von Schäden“ durch „Prävention“ usw. ersetzt.

Können wir Ihnen behilflich sein? Kontaktieren Sie uns!

Kontakt:

Magda Hovorková

Associate

Magda.Hovorková@accace.com

+420 222753480


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