DE-2016-03-20-Strafrechtliche-Verantwortung-juristischer-Personen-in-der-Slowakei-DE
Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 wird ein neues Gesetz zur strafrechtlichen Verantwortung von juristischen Personen in der Slowakei eingeführt. Das Gesetzt führt eine direkte Verantwortung im Vergleich zu bisheriger indirekten Verantwortung ein, d.h. juristische Personen können wegen einer Straftat direkt verfolgt werden.
Direkte Verantwortung
Die Einführung vom Gesetzt kommt vor allem von internationalen Verpflichten der Slowakei wie auch aus der Notwendigkeit sich zu anderen Mitgliedstaaten der EU legislativ anzunähern, aus. Deswegen wurde ein neues Gesetzt verabschiedet, das ab dem 1.July 2016 in Kraft treten soll.
Straftaten
Die einzelnen Straftaten als auch die Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortung von juristischen Personen sind in Paragraphen 3 und 4 des Gesetzes genau beschrieben.
Die Straftaten, für die eine juristische Person verfolgt sein kann, sind im Paragraph 3 abschließend angeführt. Zu diesen gehören zum Beispiel:
- Vermögensrechtliche Straftaten,
- Steuerstraftaten,
- Straftaten im Zusammenhang mit Drogen, Narkotika und Prekursoren,
- Straftaten bezüglich des Menschenhandels,
- Straftaten bezüglich der Umwelt,
- Korruptionsstraftaten,
- Schwarzarbeit und andere Straftaten.
Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortung
Die strafrechtliche Verantwortung von einer juristischen Person ist dann gegeben, wenn die Straftat entweder zu Gunsten, im Namen oder durch eine von diesen Personen begangen wurde:
- statutarisches Organ oder sein Mitglied,
- Personen, die Kontrolltätigkeiten oder Aufsicht im Rahmen der juristischen Person ausüben, und das auch wenn sie keine Beziehung zu der juristischen Person haben,
- Andere Personen, die einen Einfluss an die Leitung der juristischen Person haben (sogenannte Schatten-Manager),
- Person, die berechtigt ist, die juristische Person zu vertreten.
Strafen für juristische Personen
Die strengste Strafe bei einem Schuldspruch ist die Strafe der Auflösung der juristischen Person. Zu den anderen Sanktionen, die das Gericht beschließen kann, gehören zum Beispiel folgende:
- Verfall des Vermögens,
- Verfall des Eigentumes,
- Bußgeld bis zur Höhe von 1 600 000 EUR,
- Verbot von einer Tätigkeit,
- Verbot von Annahme der Fördermitteln aus den EU-Fonds,
- Verbot der Teilnahme an Ausschreibungen,
- Veröffentlichung des Schuldspruchs
Bitte ziehen Sie in Betracht, dass die strafrechtliche Verantwortung nicht durch eine Insolvenzmeldung, Liquidation der Gesellschaft oder Auflösung der juristischen Person erlischt.