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Überblick über die neuesten Veränderungen in der ukrainischen Gesetzgebung | News Flash

17 Apr 2015

DE_2015_05_14_Uberblick uber die neuesten Veranderungen in der ukrainischen Gesetzgebu…

Überblick über die neuesten Veränderungen in der ukrainischen Gesetzgebung

Seit Anfang des Jahres eine Reihe von Änderungen wurde in die ukrainische Gesetzgebung eingeführt. Zu den wichtigsten Änderungen möchten wir hervorheben:

Deregulierung der Wirtschaftstätigkeit

Das Gesetz „Über Novellierung der bestimmten Gesetze in der Ukraine über die Vereinfachung der Geschäftspraktiken (Deregulierung)“ wurde von der Obersten Rada (Werchowna Rada) der Ukraine am 12. Februar in diesem Jahr angenommen.

Der Hauptzweck dieses Gesetzes ist, die Gesetzgebung in bestimmten Bereichen im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften zu bringen, um die Position der Ukraine in der Rangliste der Weltbank „Doing Business“ zu verbessern.

Das Gesetz vereinfacht den Prozess der Öffnung und Aufrechterhaltung der Wirtschaftstätigkeit, reduziert Lizenzierung und Schlichtungsverfahren und den Einfluss der öffentlichen Hand bei Gewerbebetrieben, erhöht Rechtsschutz den Investoren, verbessert Finanzierungsmechanismus für die Tätigkeiten des Staatlichen Registration Service.

Wenn Sie Interesse an den neuesten Vereinfachungen der Geschäftspraktiken in der Ukraine haben, kontaktieren Sie uns bitte!

Zusätzliche Importgebühr

In der Ukraine wurde vorübergehend für 12 Monate (bis März 2016) eine zusätzliche Importgebühr eingeführt.

Der Satz der zusätzlichen Einfuhrbelastung ist determiniert nach der ukrainischen Warenklassifikation für die außenwirtschaftliche Tätigkeit, insbesondere:

    • 10% für Waren, die in die Warengruppen wie Kaffee, Fleisch, Milchprodukte, Zucker eingeordnet sind
    • 15% für Waren, die in die Warengruppen wie Metalle, Keramik, Kleidung, Schiffe, Waffen eingeordnet sind.

Außerdem, alle Waren, die von den Bürgern auf das Territorium der Ukraine importiert werden und der Besteuerung unterliegen, werden mit einer zusätzlichen Einfuhrsteuer erhoben.

Für kundenspezifische Analyse der neuen Steuersätze für Ihr Unternehmen, kontaktieren Sie uns!

Wiedereinziehung von Mitteln aus den Konten der Steuerzahler

Bis 1. Juli 2015 werden die Fonds aus den Bankkonten der Steuerzahler von der Entscheidung der Aufsichtsbehörde ohne Bezugnahme auf Gericht wiedereingezogen.

Der Betrag dieser Schuld liegt über 5 Millionen UAH, und der Staat hat keine Verpflichtungen, solche überbezahlten oder durch Fehler bezahlten finanziellen Verpflichtungen zurückzuzahlen. Die Banken sollten akzeptieren und aufrechterhalten die ausgegebenen Briefe mit eingelegten Barmitteln (Aufträge), um die Steuerschuld einzutreiben.

Geänderte Verfahren zum vorübergehenden Aufenthalt in der Ukraine

Am 7. April 2015 trat ein neues Verfahren in Kraft, das klargestellt, unter welchen Bedingungen die Ausländer vorübergehend auf dem ukrainischen Territorium bleiben können:

    • während der von einem Visum erlaubten Frist
    • höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ab dem Zeitpunkt der ersten Einreise aus den visafreien Ländern, es sei denn, dass ein anderes Verfahren von internationalen Abkommen der Ukraine bestimmt ist
    • während der Laufzeit eines Visums, höchstens allerdings 90 Tage innerhalb von den 180 Tagen ab dem Zeitpunkt der ersten Einreise gemäß dem vor dem 11. September 2011 erteilten Visum.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen in Bezug auf vorübergehenden Aufenthalt haben!

Geänderte Verfahren für die Beschaffung der Evidenz vom Staatlichen Register

Das Justizministerium der Ukraine hat das Verfahren für die Bereitstellung von Informationen aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen und Einzelunternehmer genehmigt.

Informationen können von dem einheitlichen Register angefordert werden:

    • im Format einer Datenbank oder in einem anderen Format gemäß der Vereinbarung zwischen dem technischen Manager und der Kreditauskunftei oder Bank
    • durch das Registrierungsportal des Staatlichen Registers in der Form von Extrakt und Zertifikat, zertifiziert von seiner elektronischen Signatur
    • durch Software des einheitlichen staatlichen Registers über die offizielle Website des einheitlichen staatlichen Registers.

Können wir Ihnen helfen?  Wenden Sie sich an uns!

Kontakt:

Tetyana Krynytska

Branch Director

Tetyana.Krynytska@accace.com

+380 445693310


Kontakt:

Tetiana Bagmet

Corporate Services Consultantt

Tetiana.Bagmet@accace.com

+380 445693310

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