Im Jänner 2015 trifft die Novelle des Einkommensteuergesetzes in der Slowakei in die Kraft. Die Novelle führt vor allem Änderungen im Gebiet Vermögensabschreibungen, Verrechnungspreisbildung, steuerlich absetzbare Ausgaben und Gegenstände des persönliches Bedarfs ein.
Ab dem 1. Januar werden die Steuerzahler strengere Bedingungen haben betreffend der steuerlich absetzbaren Ausgaben (Kosten) für Anschaffung, technische Aufwertung, Betrieb, Reparieren und Instandhaltung eines Vermögens.
Nur Ausgaben bei Vermögen, bei dem der Steuerzahlen beweisen kann, dass er dieses nur im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit verwendet, können in der Höhe von 100% abgesetzt werden. Ansonsten können die Ausgaben nur in der Höhe von 80% abgesetzt werden. Die steuerlich Ausgaben können auch in einer anderen Höhe abgesetzt werden falls diese Höhe von der Nutzung des Vermögens für unternehmerische Tätigkeit von dem Steuerzahler beweist werden kann.
Das bezieht sich auf Anlagevermögen als auch Kleininventar und Lagerbestände.
Die Regelung bezieht sich nicht auf Vermögen, das ausschließlich für persönliche Zwecke verwendet ist, Immobilien und Fahrzeuge, deren Verwendung eines Mitarbeiters für persönliche Zwecke in Höhe von 1% besteuert ist.