DE_2015_02_27_NEWS FLASH_Verwendung von virtuellen Registrierkassen in der Slowakei
Die Novelle des Gesetzes über elektronische Registrierkassen, die seit dem 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, hat sog. virtuelle Registrierkassen eingeführt. Die Verwendung der virtuellen Registrierkassen wird schon ab dem 1.April 2015 erfolgen und wird kostenlos sein. Wenn Sie die virtuelle Registrierkasse verwenden möchten, können Sie schon ab dem 2. März einen schriftlichen Antrag auf Zuteilung entsprechender Zugangsdaten einreichen.
Die Novelle des Gesetzes über elektronische Registrierkassen
Als wir schon Sie im November 2014 informiert haben, hat die Novelle die Liste der Dienstleistungen erweitert, auf die sich die Pflicht der Erlösevidenz durch die elektronische Registrierkasse bezieht.
Außerdem hat die Novelle sog. virtuelle Registrierkassen eingeführt.
Definition von einer virtuellen Registrierkasse
Als eine virtuelle Registrierkasse wird eine Umgebung auf dem Portal der Finanzverwaltung bezeichnet.
Sie können die virtuelle Registrierkasse erst ab dem 1.April 2015 verwenden und die Verwendung wird kostenlos sein.
Bedingung der Verwendung der virtuellen Registrierkasse
Die virtuelle Registrierkasse kann jedoch nur von Unternehmern verwendet sein, die monatlich maximal 1000 Kassenbelege ausgeben.
Im Fall, dass der Unternehmer diese Bedingung erfüllt, kann er wählen, ob er für die Erlösevidenz eine „klassische“ elektronische Registrierkasse oder eine virtuelle Registrierkasse verwenden wird.
Virtuelle Registrierkasse-Nummer beantragen
Für die Erlösevidenz kann nur eine virtuelle Registrierkasse verwendet sein, die auf dem Portal der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik bereitgestellt ist.
Wenn Sie eine virtuelle Registrierkasse verwenden möchten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf das Finanzamt übermitteln.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Antrag schon ab dem 2. März 2015 übermittelt werden kann. Das Muster des Antrags finden Sie auf der Webseite von der Slowakischen Finanzverwaltung. Das ausgefüllte Formular kann auf ein beliebiges Finanzamt zugeschickt werden.
Nach dem Anfang und Kontrolle des Antrages werden an den Unternehmer eine Nummer der virtuellen Registrierkasse und Anmeldeinformationen zugeteilt.
Beendung der Verwendung von einer virtuellen Registrierkasse
Im Fall, dass der Unternehmer sich für die virtuelle Registrierkasse unterscheidet und er später den maximalen Limit von Belegen (1000) überschreitet, wird die Finanzverwaltung die Verwendung der virtuellen Registrierkasse beenden und zwar bis dem letzten Tag des Monats, der nach dem Monat folgt, in dem es zu der Überschreitung gekommen ist.
Die Wiederverwendung von virtuellen Registrierkassen wird nicht möglich sein.