Ein schnelles Wirtschaftswachstum und Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen steigern Interesse ausländischer Unternehmer Ihre Geschäfte in Polen zu machen. Laut des polnischen Gesetzes über die Freiheit der Wirtschaftstätigkeit werden der Beginn, der Verlauf und die Beendigung der wirtschaftlichen Tätigkeit auf der gleichen Rechtsgrundlage für alle frei sein. Dennoch gibt es einige durch das Gesetz festgelegte Ausnahmen. Ausländer aus der EU-Mitgliedstaaten und Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) können die Wirtschaftstätigkeit auf den gleichen Regeln wie die polnischen Bürger durchführen. Unternehmer aus Nicht-EU- Ländern können die Niederlassungsfreiheit im Rahmen von Vereinbarungen genießen, anhand der Vereinbarungen mit jeweiligem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die auf der Grundlage der Gegenseitigkeit geschlossen wurden. Andere Unternehmen müssen einige zusätzliche Anforderungen erfüllen, z. B. eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung besitzen.
Ausländische Unternehmen, denen das Gesetz das volle Recht der Wirtschaftstätigkeit gewährt, können Geschäfte in einer der folgenden Form durchführen.
- Personenhandelsgesellschaft
- Niederlassung ausländischer Unternehmer
- Filiale ausländischer Unternehmer
Eine Gründung von Niederlassungen und Filialen ist die einfachste Form der Präsenz eines ausländischen Unternehmens. Dennoch erlegt das Gesetz einige Beschränkungen für solche Aktivitäten auf. Ein ausländischer Unternehmer, der eine Niederlassung schafft, darf nur im Umfang des Gegenstandes der Tätigkeit des ausländischen Unternehmens tätig werden. Der Tätigkeitsbereich der Filiale soll keine anderen Aufgaben als die Förderung und Werbung des ausländischen Unternehmens umfassen. Der ausländische Unternehmer kann die Wirtschaftstätigkeit im Rahmen einer Niederlassung beginnen, nachdem die Niederlassung in das Handelsregister eingetragen wurde. Es gibt keine Regeln für den Mindestwert des Grundkapitals. Der ausländische Unternehmer, der eine Niederlassung gegründet hat, soll die getrennte Buchführung in der polnischen Sprache zu halten. Die Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in Polen unterliegt der polnischen MwSt.-Registrierung.